Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.09.1999 - 26 W 27/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8967
OLG Hamm, 15.09.1999 - 26 W 27/99 (https://dejure.org/1999,8967)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.09.1999 - 26 W 27/99 (https://dejure.org/1999,8967)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. September 1999 - 26 W 27/99 (https://dejure.org/1999,8967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichende Begründung bei bloßem Verweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 732
  • MDR 1999, 1406
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 24 W 20/05

    Vorliegen eines verfahrensrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs neben einem

    Dem ist die Antragstellerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des 26. Zivilsenats des OLG Hamm (MDR 1999, 1406 = NJW-RR 2000, 732 und die Kommentierung von Herget (Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl. § 494a ZPO Rdnr. 5) mit der Begründung entgegengetreten, dass die Mängel unstreitig beseitigt.

    Die angefochtene Entscheidung entspricht zwar der überwiegend vertretenen Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur (OLG Hamm MDR 1999, 1406 = NJW-RR 2000, 732; OLG Hamm, 17. ZS IBR 2006, 307; OLG Celle, BauR 2002, 1888; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB , 16. Aufl. Anhang 4 Rdnr. 103; etwas einschränkend jetzt Zöller/ Herget, ZPO, 26. Aufl. § 494a ZPO Rdnr. 5; vgl. auch OLG Frankfurt BauR 1999, 435; OLG München MDR 1999, 639, das es ausreichen lässt, dass eine Mithaftung des Antragsgegners "in Betracht kam").

  • OLG Hamm, 18.01.2006 - 17 W 44/05

    Keine Kostenentscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO bei Erlöschen des Anspruchs

    Ist der Anspruch infolge Erfüllung jedoch bereits während des Beweisverfahrens erloschen, ist nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur für eine Kostenentscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO kein Raum mehr, weil eine Klage des Beweisführers zur Hauptsache von vornherein als unbegründet abzuweisen wäre (vgl. BGH, MDR 2003, 454; OLG Düsseldorf, Baurecht 2003, 289; OLG Celle, Baurecht 2002, 1888; OLG Hamm, MDR 1999, 1406; Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 494 a Rdnr. 5; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. Rdnr. 129).

    Der sich hieraus ergebende Widerstreit der Interessen der beteiligten Parteien ist sachgerecht nur dergestalt zu lösen, dass eine Kostenentscheidung nach § 494 a ZPO unterbleibt und der Beweisgegner auf seine gegebenenfalls bestehenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsansprüche, deren Bestehen nicht von einer Entscheidung im Verfahren nach § 494 a ZPO abhängig ist, verwiesen wird (so auch OLG Celle, Baurecht 2002, 1888; OLG Hamm, MDR 1999, 1406).

  • OLG Hamm, 15.11.2013 - 11 W 15/13

    Setzung einer Frist zur Klageerhebung bei Beendigung des selbständigen

    Eine Kostenentscheidung gem. § 494a Abs. 2 ZPO hat zu unterbleiben, wenn der Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens und damit der ihm zugrunde liegende Hauptsacheanspruch nicht mehr im Streit stehen; es ist dann unbillig und widerspricht dem Gesetzeszweck, den Verfahrensführer mit den Kosten des Verfahrens zu belasten, nur weil er die - dann gegenstandslose - Hauptsacheklage nicht erhebt (Ulrich, Selbständiges Beweisverfahren 2. Auflage, IBR Reihe (ibr-online.de) Stand 03.03.2008 9.5.3 Rn. 62; OLG Hamm NJW-RR 2000, 732, 733).
  • OLG Rostock, 11.03.2004 - 7 W 21/04

    Kostentragung im selbständigen Beweisverfahren bei Ablauf der Frist zur

    Zudem soll eine Entscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO über die Kosten eines Antragsgegners selbst dann nicht ergehen können, wenn ein anderer - gesamtschuldnerisch haftender - Antragsgegner die streitige Forderung erfüllt hat (vgl. OLG Hamm, MDR 1999, 1406).
  • OLG Hamburg, 01.06.2004 - 11 W 18/04

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Erfüllung eines Anspruchs durch einen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG München, 25.04.2001 - 28 W 1088/01

    Selbständiges Beweisverfahren - einseitige Erledigungserklärung - keine

    Das bloße Unterbleiben einer Kostenentscheidung zugunsten des Antragsgegners (vgl. OLG Hamburg, MDR 1998, 242; OLG Hamm, MDR 1999, 1406) schließt diese Lücke nur teilweise und bleibt in den "Erledigungsfällen" auf halben Weg stehen.
  • OLG Frankfurt, 16.06.2004 - 17 W 20/04

    Verfahrensrecht - Hat noch eine Kostenentscheidung zu ergehen?

    Insoweit reicht es aus, dass jedenfalls eine Haftung der Antragsgegnerin zu 2. als Gesamtschuldnerin überhaupt in Betracht kam und dass einer der Beweisgegner nach Durchführung des Beweisverfahrens die Hauptsacheforderung mit befreiender Wirkung zugunsten des anderen Beweisgegners erfüllt hat (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 732; OLG Celle BauR 2002, 1888 u. OLGR Celle 2002, 129).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht